Arbeitnehmer
Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer.
Der Brief ist kurz. Die Form ist lang: Schriftform, Originalunterschrift, Zugang beim Arbeitgeber. E-Mail, Chat, SMS reichen dafür nicht.
§ 623 BGB sagt klar: Kündigung und Auflösungsvertrag brauchen die Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das ist der Gesetzestext, keine Prüfung deines Falls. Wer nur per Mail kündigt, trägt das Formrisiko allein.
Praktisch: ausdrucken, mit der Hand unterschreiben, so zustellen, dass du den Zugang belegen kannst. Einschreiben, Boten, persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung — das wählst du. Wir versenden nichts.
Was der Brief enthält
Dein Name und deine Adresse, Firma und Adresse, Position, Eintritt, die Frist so wie du sie angibst, das Wunschende, Probezeit ja oder nein, Ton sachlich oder freundlich. Grund nur, wenn du ihn willst. Zeugnis nur, wenn du es ankreuzt.
Eine ordentliche Kündigung braucht meist keine Begründung. Lange Rechtfertigungsschreiben helfen selten und stehen hier nicht standardmäßig drin. Probezeit: kürzere Frist möglich, Schriftform bleibt. Mehr: Kündigung in der Probezeit und Kündigungsfrist.
Zugang zählt, nicht der Versand
Der Brief muss beim Arbeitgeber ankommen. Datum auf dem Kuvert ist nicht dasselbe wie Zugang. Kopie behalten. Wer zustellt, sollte nachweisen können, dass die Schrift angekommen ist. Das Tool rechnet keine Frist und bestätigt keinen Zugang.
Keine Rechtsberatung. Keine Fristgarantie. Schriftform, Originalunterschrift, Zugang. E-Mail reicht nicht.
FAQ
Reicht eine E-Mail an die Personalabteilung?
In der Regel nein. Schriftform, Original, Zugang. Mehr unter Kündigung per E-Mail.
Muss ich einen Grund nennen?
Bei ordentlicher Kündigung meist nicht. Du schaltest den Grund im Formular bewusst ein.
Kann ich ein Zeugnis verlangen?
Als Satz im Brief ja. Ob der Anspruch greift, prüft das Tool nicht.