Probezeit

Kündigung in der Probezeit.

Kürzere Frist ändert nicht die Form. Auch in der Probezeit: Schriftform, Originalunterschrift, Zugang. E-Mail reicht nicht.

§ 622 Abs. 3 BGB nennt für eine vereinbarte Probezeit von höchstens sechs Monaten eine Frist von zwei Wochen. Das ist der Gesetzestext, keine Berechnung deines Enddatums. Tarif, Vertrag oder eine andere Abrede können abweichen. Deshalb trägst du Frist und Wunschende selbst ein. Übersicht: Kündigungsfrist.

Das Formular hat Probezeit ja/nein. Bei ja erwähnt der Brief die Probezeit, ohne daraus Rechtsfolgen zu spinnen. Aufbau wie jede Arbeitnehmerkündigung.

Probezeit-Brief — 19 €

Was gleich bleibt

Schriftform nach § 623 BGB. Elektronische Form ausgeschlossen. Ausdrucken, unterschreiben, Zugang belegen. Kopie behalten. Grund nur auf Wunsch. Zeugnis auf Wunsch. Ton sachlich oder freundlich.

Wer am letzten Tag der Probezeit kündigt, muss trotzdem den Zugang schaffen. Ob die Probezeit an dem Tag noch läuft, steht in deinem Vertrag — nicht in diesem Text.

Keine Rechtsberatung. Keine Fristgarantie. Probezeit ändert die Schriftform nicht. E-Mail reicht nicht.

FAQ

Welche Frist gilt in der Probezeit?

Gesetzlich oft zwei Wochen. Vertrag zuerst lesen. Wir rechnen nichts nach.

Reicht in der Probezeit eine E-Mail?

Nein. Schriftform, Original, Zugang. Siehe Kündigung per E-Mail.

Muss ich den Grund nennen?

Meist nicht. Du schaltest ihn im Formular ein, wenn du ihn willst.

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