Form
Kündigung per E-Mail — meist die falsche Form.
Mail ist schnell. Bei Arbeits- und Wohnungskündigung ist schnell oft unwirksam in der Form. Schriftform, Originalunterschrift, Zugang. E-Mail reicht dort nicht.
Arbeitsverhältnis: § 623 BGB. Schriftform, elektronische Form ausgeschlossen. Eine Mail an HR, ein Scan, eine WhatsApp-Nachricht ersetzen das unterschriebene Papier nicht. Seite: Arbeitnehmer.
Wohnung: der Mietvertrag verlangt häufig Schriftform. Dann gilt dasselbe Muster: drucken, unterschreiben, Zugang belegen. Mail an die Verwaltung ist Vorab-Info, nicht der Akt. Seite: Wohnung.
Abo: oft umgekehrt. Kundenkonto, App, E-Mail an die im Impressum genannte Adresse — wenn die AGB das so führen. Prime: zuerst das Konto, Amazon Prime kündigen. Studio: Vertrag, oft Schriftform, Fitnessstudio.
Was du mit einer Mail tun kannst
Ankündigen, dass das Original folgt. PDF des Briefs mitschicken, ohne zu glauben, das ersetze die Schriftform. Bestätigung anfordern. Die Uhr läuft trotzdem erst mit dem Zugang des Originals, wenn Schriftform gilt.
PDF mit gescannter Unterschrift ist nicht dasselbe wie nasse Tinte auf Papier. Wer unsicher ist, nimmt den konservativen Weg: Original, Nachweis, Kopie.
Keine Rechtsberatung. Keine Fristgarantie. Job und Wohnung: Schriftform, Original, Zugang. E-Mail reicht dort nicht. Abo oft E-Mail oder Konto.
FAQ
Kann ich den Job per E-Mail kündigen?
In der Regel nein. Schriftform, Original, Zugang.
Und die Wohnung?
Oft Schriftform laut Vertrag. Dann reicht Mail nicht.
Wann reicht E-Mail?
Bei vielen Abos, wenn Konto oder AGB das vorsehen. Trotzdem AGB lesen.