Wohnung
Kündigungsschreiben für die Wohnung.
Name, Objekt, Wunschende. Der Rest ist Form: oft Schriftform laut Mietvertrag, Originalunterschrift, Zugang beim Vermieter. E-Mail reicht in der Regel nicht.
Für viele Mietverhältnisse gilt: die gesetzliche Frist des Mieters beträgt drei Monate und wird erst wirksam zum Ablauf des dritten Werktags einer Frist. Samstag zählt dabei oft nicht als Werktag in diesem Sinn. Das steht so im Gesetz — es ist keine Berechnung deines Enddatums. Vertrag, Staffelmiete, Zeitmietvertrag können anderes vorsehen. Mehr unter Kündigungsfrist.
Zugang vor dem Stichtag. Wer am letzten Tag zur Post geht, kommt zu spät, wenn das Schreiben später ankommt. Kopie behalten. Nachweis planen.
Felder, die der Brief braucht
Mieter mit Adresse, Vermieter mit Adresse, Objekt (Straße, Wohnung), Mietbeginn, Frist so wie du sie angibst, Wunschende, Mitmieter. Fehlt etwas, steht ein Platzhalter — nichts wird erfunden.
Mitmieter: wer im Vertrag steht, gehört in den Brief und unter das Original. Eine Person allein unterschreibt nicht für alle, wenn der Vertrag mehrere kennt.
Hausverwaltung ist nicht automatisch der Vermieter. Du trägst den Empfänger ein, der im Vertrag oder in der letzten Mitteilung steht.
Schriftform und E-Mail
Viele Verträge verlangen die schriftliche Kündigung. Dann gilt: Papier, Unterschrift, Zugang. Eine Mail an die Verwaltung ist dann höchstens eine Vorab-Info, nicht die Kündigung selbst. Siehe Kündigung per E-Mail und den Aufbau in Wie eine Kündigung schreiben.
Keine Rechtsberatung. Keine Fristgarantie. Vertrag lesen. Original unterschreiben, Zugang nachweisen. E-Mail reicht in der Regel nicht.
FAQ
Welche Frist gilt für Mieter?
Häufig drei Monate zum dritten Werktag. Dein Vertrag kann abweichen. Wir rechnen nichts nach.
Reicht eine E-Mail an die Hausverwaltung?
Meist nicht, wenn Schriftform vereinbart ist. Original und Zugang.
Was ist mit Mitmietern?
Alle Vertragsparteien auf Mieterseite in den Brief und unter die Unterschrift.